Rattenbekämpfung

Rattenbekämpfung nach aktuellen rechtlichen Bestimmungen und neuester Technik.

Rattenbekämpfung ist Pflicht der Kommunen
Städte, Kommunen und Betreiber von abwassertechnischen Anlagen sind gesetzlich zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet, da sie für den Menschen gefährliche Krankheiten übertragen. Darüber hinaus verursachen sie große Schäden an Gebäuden und Infrastruktur. Auf jeden Einwohner in Deutschland kommen geschätzt 4 Ratten – insgesamt über 350 Millionen.
Arglos weggeworfene Lebensmittel sorgen für ein Überangebot an Nahrung, was dazu beiträgt, dass sich Ratten sehr schnell vermehren. Diesen sprunghaften Anstieg der Population gilt es zu kontrollieren. Als Servicepoint Südwest der Firma ball-b und mit neuester Technik übernehmen wir für sie die Rattenbekämpfung nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen.
Wir bieten ihnen die Dienstleistung von der Miete der Boxen bis zum Monitoring aus einer Hand an. Bei der Rattenbekämpfung mit Gift müssen eine Reihe rechtlicher Rahmen und Gesetze beachtet werden.
So müssen die europaweit gültigen Biozid-Verordnungen, die Anwendungsbestimmungen für Giftstoffe, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Chemikaliengesetz (ChemG) sowie die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingehalten werden.